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Führerschein - ZweiradFührerschein für Zweiräder in München

Unsere Philosophie…

  • Ausbildung individuell auf den Fahrschüler abgestimmt
  • Schulung auch von Motorrad zu Motorrad
  • Die Sicherheit des Fahranfängers steht an erster Stelle
  • Ein professionelles und erfahrenes Team begleitet sie durch die Ausbildung und steht Ihnen mit vielen Tipps zur Seite
  • Solide Grundausbildung
  • Training der eigenen Sicherheit
  • Ausbildung gemäß Fahrschülerausbildungsordnung
  • Wir haben Spaß an der Ausbildung und freuen uns über erzielte Erfolge
  • Feststellung Training der Prüfungsreife gemeinsam mit dem Fahranfänger
  • Motorräder leicht im Handling und in der Bedienung

Klasse A - Mindestalter 24 Jahre

Klasse A (FeV § 6)

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW

Mindestalter:

  • 24 Jahre

Theorieunterricht (FahrschAusbO § 4):

Bei Ersterwerb (ohne Vorbesitz einer Fahrerlaubnisklasse):

  • 12 x Grundstoff zu je 90 Minuten
  • 4 x Spezialstoff Motorrad zu je 90 Minuten
  • Prüfung in Theorie

Bei Erweiterung von AM auf A:

  • 6 x Grundstoff zu je 90 Minuten
  • 4 x Spezialstoff Motorrad zu je 90 Minuten
  • Prüfung in Theorie

Bei Erweiterung von A2 auf A:

  • Keine Ausbildungspflicht – keine Theorieprüfung!

Praktische Ausbildung (FahrschAusbO § 5):

Bei Ersterwerb (ohne Vorbesitz einer Fahrerlaubnisklasse):

Grundausbildung incl. Grundfahraufgaben, Stufe der Sonderfahrten:

  • 5 x Schulung auf Bundes- oder Landstraßen zu je 45 Minuten
  • 4 x Schulung auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen zu je 45 Minuten
  • 3 x Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit

Reife- und Teststufe:

  • Selbständiges Fahren
  • Prüfungsvorbereitung

Bei Erweiterung von AM auf A:

  • Wie bei Ersterwerb!

Bei Erweiterung von A1 auf A:

  • 3 x Schulung auf Bundes- oder Landstraßen zu je 45 Minuten
  • 2 x Schulung auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen zu je 45 Minuten
  • 1 x Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit

Bei Erweiterung von A2 auf A:

  • Keine Ausbildungspflicht – nur Aufstiegsprüfung incl. Grundfahraufgaben!

Klasse A2 - Mindestalter 18 Jahre

Klasse A2 (FeV § 6)

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt.

Mindestalter:

  • 18 Jahre

Theorieunterricht (FahrschAusbO § 4):

Bei Ersterwerb (ohne Vorbesitz einer Fahrerlaubnisklasse):

  • 12 x Grundstoff zu je 90 Minuten
  • 4 x Spezialstoff Motorrad zu je 90 Minuten
  • Prüfung in Theorie

Bei Erweiterung von AM auf A2:

  • 6 x Grundstoff zu je 90 Minuten
  • 4 x Spezialstoff Motorrad zu je 90 Minuten
  • Prüfung in Theorie

Bei Erweiterung von A1 auf A2:

  • Keine Ausbildungspflicht – keine Theorieprüfung!

Praktische Ausbildung (FahrschAusbO § 5):

Bei Ersterwerb (ohne Vorbesitz einer Fahrerlaubnisklasse):

Grundausbildung incl. Grundfahraufgaben, Stufe der Sonderfahrten:

  • 5 x Schulung auf Bundes- oder Landstraßen zu je 45 Minuten
  • 4 x Schulung auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen zu je 45 Minuten
  • 3 x Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit

Reife- und Teststufe:

  • Selbständiges Fahren
  • Prüfungsvorbereitung

Bei Erweiterung von AM auf A2:

  • Wie bei Ersterwerb!

Bei Erweiterung von A1 auf A2:

  • Keine Ausbildungspflicht – nur Aufstiegsprüfung incl. Grundfahraufgaben!

Klasse A1 - Mindestalter 16 Jahre

Klasse A1 (FeV § 6)

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW

Mindestalter:

  • 16 Jahre

Theorieunterricht
(FahrschAusbO § 4):

Bei Ersterwerb:

  • 12 x Grundstoff zu je 90 Minuten
  • 4 x Spezialstoff Klasse A1

Bei Erweiterung von AM auf A1:

  • 6 x Grundstoff zu je 90 Minuten
  • 4 x Spezialstoff Klasse A1

Praktische Ausbildung (FahrschAusbO § 5):

Grundstufe / Aufbaustufe:

  • Fahren mit Schutzkleidung
  • Fahrzeugbeherrschung
  • Grundfahraufgaben
  • Kenntnis, Verständnis und Anwendung der Verkehrsvorschriften

Stufe der besonderen Ausbildungsfahrten:

  • 5 x Schulung auf Bundes- oder Landstraßen zu je 45 Minuten
  • 4 x Schulung auf Autobahnen oder auf Kraftfahrstraßen zu je 45 Minuten
  • 3 x Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit

Reife- und Teststufe:

  • Selbständiges Fahren
  • Prüfungsvorbereitung

Klasse B mit Schlüsselzahl "196" - Fahrerschulung für das Fahren eines A1 Fahrzeugs mit der Klasse B

Klasse B mit Schlüsselzahl "196" - Fahrerschulung für das Fahren eines A1 Fahrzeugs mit der Klasse B

Voraussetzung für die Erteilung der Fahrerlaubnis mit der Schlüsselzahl 196 ist die erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrerschulung von mindestens 9 Unterrichtseinheiten von jeweils 90 Minuten.

  • Schlüsselzahl 196 berechtigt zum Fahren für Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,10 kW/kg nicht übersteigt
  • Mindestalter: 25 Jahre
  • Klasse B seit mindestens 5 Jahren
  • spezielle Fahrerschulung für das Führen von Kraftädern der Klasse A1 gemäß Anlage 7b der FeV

Theoretischer Schulungsstoff: 4 Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten - Zweirad Spezialstoff

Praktischer Schulungsstoff: 5 Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten (Inhalte: Fahrzeugbeherrschung, Landstraße, Autobahn; Anlage 3 Nr. 17.2 und Anlage 4 Nr. 1 und 2 der FahrschAusbO)

Klasse AM - Mindestalter 16(15) Jahre

Klasse AM (FeV § 6)

Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor, mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren,

Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor),

Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ im Falle von Fremdzündungsmotoren, einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren; bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen

Mindestalter:

  • 15 Jahre

Theorieunterricht
(FahrschAusbO § 4):

  • 12 x Grundstoff zu je 90 Minuten
  • 2 x Spezialstoff Zweirad

Praktische Ausbildung (FahrschAusbO § 5):

  • Sicherheitskontrolle
  • Fahrzeugbeherrschung
  • Grundfahraufgaben
  • Fahren in Schutzkleidung
  • Kenntnis, Verständnis und Anwendung der Verkehrsvorschriften

Dauer Prüfungsfahrt:
45 Minuten incl. Grundfahraufgaben

Mofa - Mindestalter 15 Jahre

Mofa Prüfbescheinigung nach FeV § 5 Abs. 2

Sonderbestimmungen für das Führen von Mofas. Wer auf öffentlichen Straßen ein Mofa führt, muss in einer Prüfung nachgewiesen haben, dass er ...

  • ... ausreichende Kenntnisse der für das Führen eines Kraftfahrzeugs maßgebenden gesetzlichen Vorschriften hat und ...
  • ... mit den Gefahren des Straßenverkehrs und den zu ihrer Abwehr erforderlichen Verhaltensweisen vertraut ist.

Definition Mofa:
Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt. Besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen jedoch angebracht sein.

Ausbildung in Theorie
6 Doppelstunden zu je 90 Minuten

Ausbildung in Praxis
1 Doppelstunde zu 90 Minuten

Ablauf:

  • Anmeldung in Fahrschule
  • Keine Antragsstellung
  • Nur theoretische Prüfung (Anmeldung in der Fahrschule, Lichtbild bei Prüfung vorlegen)

Preise

Mofa-Ausbildungskurs: (nach § 5 Abs.2 FeV): 350 €

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